Kinderrechte
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Ereignis |
Datum |
Details |
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Verabschiedung (UN) |
20. November 1989 |
Einstimmiger Beschluss durch die UN-Generalversammlung. |
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Inkrafttreten (Weltweit) |
2. September 1990 |
Völkerrechtlich verbindlich, nachdem 20 Staaten sie ratifiziert hatten. |
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Gültigkeit in Deutschland |
5. April 1992 |
Deutschland ratifizierte die Konvention mit Vorbehalten. |
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Rücknahme der Vorbehalte
Kontrolle durch UN |
15. Juli 2010
Alle vier Jahre |
Deutschland zog alle Vorbehalte zurück; die Konvention gilt seither uneingeschränkt.
Berichtsverfahren vorgesehen, dass Einhaltung und Entwicklung der Kinderrechte überprüft.
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Rechtliche Einordnung |
Rechtlicher Status |
Details |
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Rechtliche Hierarchie |
Einfaches Bundesgesetz |
Die UN-KRK steht rechtlich auf derselben Stufe wie das BGB oder StGB. |
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Verhältnis zum Grundgesetz |
Unterhalb des Grundgesetzes |
Sie dient als Auslegungshilfe für die Grundrechte (z.B. Art. 2 GG, Recht auf Entfaltung). |
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Unmittelbare Anwendbarkeit |
Ja |
Gerichte und Behörden müssen die Konvention direkt bei Entscheidungen anwenden. |
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Verankerung im Grundgesetz |
Nicht enthalten |
Es gibt keine explizite Erwähnung von "Kinderrechten" im Grundgesetz. |
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Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention |
Artikel |
Details |
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Diskriminierungsverbot |
Art. 2 |
Kein Kind darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion oder Behinderung benachteiligt werden. |
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Vorrang des Kindeswohls |
Art. 3 |
Bei allen Maßnahmen von Behörden, Gerichten oder Parlamenten muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. |
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Recht auf Leben und persönliche Entwicklung |
Art. 6 |
Staaten müssen nicht nur das Überleben sichern, sondern auch die bestmögliche körperliche und geistige Entwicklung garantieren. |
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Recht auf Beteiligung |
Art. 12 |
Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten ihre Meinung frei zu äußern und angemessen gehört zu werden. |
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Umsetzungsdefizit der Kinderrechts-konvention |
Herausforderung |
Details |
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Rechtlicher Status |
Fehlende Grundgesetz-verankerung |
Kinderrechte werden oft dem Elternrecht oder staatlichen Interessen untergeordnet. |
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Armut |
Kinderarmut |
Jedes fünfte Kind ist armutsgefährdet; das schränkt das Recht auf soziale Teilhabe massiv ein. |
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Beteiligung |
Mangelnde Mitbestimmung |
In Kommunen und Politik werden Kinder oft nur symbolisch angehört; echtes Stimmrecht fehlt meist. |
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Bildung |
Chancenungleichheit |
Der Bildungserfolg hängt in Deutschland extrem stark vom sozialen Status der Eltern ab. |
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Digitalisierung |
Kinderschutz im Netz |
Es fehlt an einheitlichen Standards zum Schutz vor Cybermobbing, Grooming und Datenmissbrauch. |
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Migration |
Flüchtlingskinder |
Unterbringung in Massenunterkünften erschwert oft den Zugang zu Bildung und psychologischer Hilfe. |
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Gesundheit |
Mentale Versorgung |
Lange Wartezeiten auf Therapieplätze für Kinder und Jugendliche (verschärft seit der Pandemie). |
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Gewalt |
Dunkelziffer bei Missbrauch |
Trotz Verbot körperlicher Gewalt gibt es hohe Fallzahlen bei häuslicher Gewalt, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch. |
Grundinfo
- 1989 UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet
- 1992 tritt Konvention in Deutschland in Kraft
- 54 Artikel
- 4 Grundprinzipien: 1. Diskriminierungsverbot, 2. Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, 3. Kindeswohlvorrang, 4. Recht auf Beteilung
- 3 Rechtsgruppen: 1. Schutzrechte, 2. Förderungsrechte, 3.Beteiligungsrechte
Gesetzesgrundlage
- Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert und hat den Rang eines Bundesgesetzes
- Kinderrechtskonvention ist nicht Teil des Grundgesetztes
- Kinderrechtskonvention in allen 16 Bundesländern verankert, die Formulierungen unterscheiden sich aber zum Beispiel in Bezug auf die Beteiligungsrechte
Besondere Programme
- Berichtsverfahren, das prüft, wie gut ein Staat die Kinderrechte umsetzt
- Deutschland muss alle 5 Jahre einen Bericht an den UN-Kinderrechtsausschuss über die Einhaltung und Verbesserungen bei den Kinderrechten vorlegen.
- Der UN-Ausschuss prüft den Bericht und gibt abschließende Bemerkungen, die z.B. auch Handlungsempfehlungen beinhalten, um Kinderrechte besser umzusetzen.
Herausforderungen beim jeweiligen Thema
- Die Kinderrechtskonvention ist nicht Teil des Grundgesetzes, obwohl die Vereinten Nationen dies empfehlen und aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe der Kindeswohlvorrang hiermit verfassungsrechtlich stärker abgesichert wäre.
- Kinderrechte werden in Deutschland verletzt
- Das Aufwachsen in sozialer Sicherheit ist für viele Kinder in Deutschland nicht gesichert. Die Kinderarmut steigt seit Jahren immer weiter
- Es gibt keine Chancengleichheit in der Bildung. Bildungschancen sind in Deutschland eng mit dem sozialen und finanziellen Status der Eltern verbunden.
- Bei der Digitalisierung gibt es bisher keine ausreichenden Schutzkonzepte/Standards, die Kinder vor Cybermobbing, Grooming und Datenmissbrauch schützen.
- Das Recht auf optimale Gesundheit wird vor allem im Bereich der mentalen Gesundheit vernachlässigt. Lange Wartezeiten auf Therapieplätze verstärken das Problem.
- Die Beteiligungsrechte werden nach wie vor nicht umfassend umgesetzt. In Schule, Verwaltungen, Gerichten und Politik, haben Kinder bei Entscheidungen, die sie betreffen, wenig echte Mitsprachrechte.
- Kinder werden nicht ausreichend vor Gewalt geschützt.
