Kinderrechte


                                                                                        

Ereignis 

Datum

Details

Verabschiedung (UN)

20. November 1989

Einstimmiger Beschluss durch die UN-Generalversammlung.

Inkrafttreten (Weltweit)

2. September 1990

Völkerrechtlich verbindlich, nachdem 20 Staaten sie ratifiziert hatten.

Gültigkeit in Deutschland

5. April 1992

Deutschland ratifizierte die Konvention mit Vorbehalten.

Rücknahme der Vorbehalte

 

 

 

 

Kontrolle durch UN

15. Juli 2010

 

 

 

 

 

Alle vier Jahre

Deutschland zog alle Vorbehalte zurück; die Konvention gilt seither uneingeschränkt.

 

Berichtsverfahren vorgesehen, dass Einhaltung und Entwicklung der Kinderrechte überprüft.

 

 

 

Rechtliche Einordnung

Rechtlicher Status

Details

Rechtliche Hierarchie

Einfaches Bundesgesetz

Die UN-KRK steht rechtlich auf derselben Stufe wie das BGB oder StGB.

Verhältnis zum Grundgesetz

Unterhalb des Grundgesetzes

Sie dient als Auslegungshilfe für die Grundrechte (z.B. Art. 2 GG, Recht auf Entfaltung).

Unmittelbare Anwendbarkeit

Ja

Gerichte und Behörden müssen die Konvention direkt bei Entscheidungen anwenden.

Verankerung im Grundgesetz

Nicht enthalten

Es gibt keine explizite Erwähnung von "Kinderrechten" im Grundgesetz.

 

Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention 

Artikel

Details

Diskriminierungsverbot

Art. 2

Kein Kind darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion oder Behinderung benachteiligt werden.

Vorrang des Kindeswohls

Art. 3

Bei allen Maßnahmen von Behörden, Gerichten oder Parlamenten muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.

Recht auf Leben und persönliche Entwicklung

Art. 6

Staaten müssen nicht nur das Überleben sichern, sondern auch die bestmögliche körperliche und geistige Entwicklung garantieren.

Recht auf Beteiligung

Art. 12

Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten ihre Meinung frei zu äußern und angemessen gehört zu werden.

 

Umsetzungsdefizit der Kinderrechts-konvention

Herausforderung

Details

Rechtlicher Status

Fehlende Grundgesetz-verankerung

Kinderrechte werden oft dem Elternrecht oder staatlichen Interessen untergeordnet.

Armut

Kinderarmut

Jedes fünfte Kind ist armutsgefährdet; das schränkt das Recht auf soziale Teilhabe massiv ein.

Beteiligung

Mangelnde Mitbestimmung

In Kommunen und Politik werden Kinder oft nur symbolisch angehört; echtes Stimmrecht fehlt meist.

Bildung

Chancenungleichheit

Der Bildungserfolg hängt in Deutschland extrem stark vom sozialen Status der Eltern ab.

Digitalisierung

Kinderschutz im Netz

Es fehlt an einheitlichen Standards zum Schutz vor Cybermobbing, Grooming und Datenmissbrauch.

Migration

Flüchtlingskinder

Unterbringung in Massenunterkünften erschwert oft den Zugang zu Bildung und psychologischer Hilfe.

Gesundheit

Mentale Versorgung

Lange Wartezeiten auf Therapieplätze für Kinder und Jugendliche (verschärft seit der Pandemie).

Gewalt

Dunkelziffer bei Missbrauch

Trotz Verbot körperlicher Gewalt gibt es hohe Fallzahlen bei häuslicher Gewalt, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch.

Grundinfo

  • 1989 UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet
  • 1992 tritt Konvention in Deutschland in Kraft
  • 54 Artikel
  • 4 Grundprinzipien: 1. Diskriminierungsverbot, 2. Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, 3. Kindeswohlvorrang, 4. Recht auf Beteilung
  • 3 Rechtsgruppen: 1. Schutzrechte, 2. Förderungsrechte, 3.Beteiligungsrechte

    Gesetzesgrundlage

  • Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert und hat den Rang eines Bundesgesetzes
  • Kinderrechtskonvention ist nicht Teil des Grundgesetztes
  • Kinderrechtskonvention in allen 16 Bundesländern verankert, die Formulierungen unterscheiden sich aber zum Beispiel in Bezug auf die Beteiligungsrechte

    Besondere Programme

  • Berichtsverfahren, das prüft, wie gut ein Staat die Kinderrechte umsetzt
  • Deutschland muss alle 5 Jahre einen Bericht an den UN-Kinderrechtsausschuss über die Einhaltung und Verbesserungen bei den Kinderrechten vorlegen.
  • Der UN-Ausschuss prüft den Bericht und gibt abschließende Bemerkungen, die z.B. auch Handlungsempfehlungen beinhalten, um Kinderrechte besser umzusetzen.

    Herausforderungen beim jeweiligen Thema

  • Die Kinderrechtskonvention ist nicht Teil des Grundgesetzes, obwohl die Vereinten Nationen dies empfehlen und aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe der Kindeswohlvorrang hiermit verfassungsrechtlich stärker abgesichert wäre.
  • Kinderrechte werden in Deutschland verletzt
  • Das Aufwachsen in sozialer Sicherheit ist für viele Kinder in Deutschland nicht gesichert. Die Kinderarmut steigt seit Jahren immer weiter
  • Es gibt keine Chancengleichheit in der Bildung. Bildungschancen sind in Deutschland eng mit dem sozialen und finanziellen Status der Eltern verbunden.
  • Bei der Digitalisierung gibt es bisher keine ausreichenden Schutzkonzepte/Standards, die Kinder vor Cybermobbing, Grooming und Datenmissbrauch schützen.
  • Das Recht auf optimale Gesundheit wird vor allem im Bereich der mentalen Gesundheit vernachlässigt. Lange Wartezeiten auf Therapieplätze verstärken das Problem.
  • Die Beteiligungsrechte werden nach wie vor nicht umfassend umgesetzt. In Schule, Verwaltungen, Gerichten und Politik, haben Kinder bei Entscheidungen, die sie betreffen, wenig echte Mitsprachrechte.
  • Kinder werden nicht ausreichend vor Gewalt geschützt.
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