Kinderarmut


Merkmal

Kennzahl / Wert

Betroffene Kinder

ca. 2,2 Millionen (unter 18 Jahren)

Armutsgefährdungsquote

14,4 % aller Kinder und Jugendlichen

Armutsschwelle (Beispiel)

unter 2.893 € Netto/Monat (Paar, 2 Kinder < 14 J.)

Bezug von Sozialleistungen

ca. 25 % (jedes 4. Kind)

Armutsgefährdung Alleinerziehende

 43%

Armutsgefährdung Familien mit +3 Kindern

30%

Armutsgefährdung Eltern ohne Berufsabschluss

37%

Armut Ostdeutschland

26,3%

Armut Westdeutschland

17,4%

Kindergeld

 258 Euro pro Monat

Kinderzuschlag

 Bis zu 250 Euro pro Monat

Bildungs- und Teilhabepakte

195 Euro pro Jahr für Schulbedarf und 15 Euro monatlich für Kultur, Freizeit und Sport

Unterhaltsvorschuss

227 € (0–5 Jahre), 299 € (6–11 Jahre) und 394 € (12–17 Jahre) * das Kindergeld ist hier bereits abgezogen

Grundsicherung Kinder

357 Euro (Kind von 0-5 Jahre), (390 Euro) Kind von 6-13 Jahre, 471 Euro (Jugendliche von 14-17 Jahre)

*Das Kindergeld wird vollständig auf den Regelsatz angerechnet

Grundsicherung Alleinerziehende

 536 Euro + Kaltmiete und Heizkosten sofern sie angemessen sind, werden zusätzlich übernommen + zusätzliche Mehrbedarfe je nach Anzahl und Alter der Kinder

Kinderarmut in Deutschland 2024/25

Betroffene Kinder:  ca. 2,2 Millionen unter 16 Jahren

Armutsgefährdungsquote: 14,4% aller Kinder und Jugendlichen

Armutsschwelle: unter 2.893 € Netto/Monat (Paar, 2 Kinder < 14 J.)

Bezug von Sozialleistungen: ca. 25% (jedes 4. Kind)

Auswirkungen von Kinderarmut:

  • 000 Kinder sind wohnungslos und in kommunalen Unterkünften untergebracht.
  • 11,3 % der unter 16-Jährigen können sich grundlegende Bedürfnisse (z. B. Urlaub, Freizeitaktivitäten) finanziell nicht leisten.
  • 19 % der Kinder wohnen mit abgewohnten Möbeln, die nicht ersetzet werden können.
  • 12 % können sich keine einwöchige Urlaubsreise leisten.
  • 5 % fehlen Mittel für Freizeitaktivitäten (z. B. Sportverein).
  • ca. 3 % haben kein zweites Paar gute Schuhe.
  • 4 % der Kinder leben in überbelegten Wohnungen.
  1. Zentrale Gesetzesgrundlagen
  • SGB II (Bürgergeld/Grundsicherung): Regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und deren Kinder (Bedarfsgemeinschaften).
  • BKGG (Bundeskindergeldgesetz): Grundlage für das Kindergeld (als Steuervergütung oder Sozialleistung) und den Kinderzuschlag.
  • SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe): Regelt Leistungen wie die Unterbringung in Pflegefamilien oder Heimen.
  • UVG (Unterhaltsvorschussgesetz): Sichert den Lebensunterhalt, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. 

Finanzierung und Leistungen

Die Finanzierung erfolgt primär über den Bundeshaushalt
(Ressort Arbeit und Soziales sowie Familie)

Unterstützungsangebote/staatliche Programme

  • 258 Euro Kindergeld: Monatliche Pauschale für alle Kinder
  • Bis zu 250 € Kinderzuschlag:  zusätzlich pro Kind für Geringverdiener (* Grundsicherungsbezieher können man keinen Kinderzuschlag beantragen)
  • Unterhaltsvorschuss:  Maximal 227 € (0–5 Jahre), 299 € (6–11 Jahre) und 394 € (12–17 Jahre) (* das Kindergeld ist hier bereits abgezogen)
  • Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Finanziert u.a. Schulausflüge, Mittagsverpflegung und Schulbedarf (195 € im Jahr für Schulbedarf und 15 Euro monatlich für Kultur, Bildung und Freizeit).
  • Grundsicherung-Regelsätze Kinder- und Jugendliche: Decken den täglichen Bedarf (Ernährung, Kleidung) ab. 357 Euro (Kind von 0-5 Jahre), (390 Euro) Kind von 6-13 Jahre, 471 Euro (Jugendliche von 14-17 Jahre) (*Das Kindergeld wird vollständig auf den Regelsatz angerechnet)
  • Grundsicherung-Regelsätze Alleinerziehende: erhalten 536 Euro + die Miete und Heizkosten. Zusätzlich gibt es Mehrbedarfe nach Anzahl der Kinder und des Alters der Kinder wird in Prozent berechnet. * Kindergeld und Unterhaltsvorschuss werden voll angerechnet

Herausforderungen bei Kinderarmut - Risikogruppen

  • 43,2 % Alleinerziehende Haushalte:
  • 30% Familien mit 3+ Kindern
  • 37% Eltern ohne Berufsabschluss:
  • Regionale Unterschiede: Bremen am stärksten von Kinderarmut betroffen
  • Ost-West Disparität: Ostdeutschland (26,3%) im Schnitt stärker betroffen als Westdeutschland (17,4%)
  • Gesundheitliche Folgen für Kinder sowohl mental als auch körperlich und führt häufig zu Adipositas, motorischen Defiziten, chronischen Erkrankungen sowie psychischen Problemen wie Ängsten und geringem Selbstwertgefühl. Zudem sind betroffene Kinder durch ungesunde Ernährung und mangelnde Teilhabe an sozialer Ausgrenzung gefährdet.
  • Kinderarmut wirkt sich negativ auf Bildungschancen aus
  • Geplante Reform gescheitert:Die Kindergrundsicherung sollte Leistungen bündeln, gilt jedoch nach dem Ende der Ampel-Koalition vorerst als gescheitert

 Beispielrechnung Grundsicherung:

Ein alleinerziehender Elternteil mit einem 4jährigen Kind erhält: 

536 Euro (Regelebedarf)

+ 202,68 Euro (Mehrbedarf Alleinerziehende)

+ 357 Euro (Bedarf vierjähriges Kind)

+ 620 Euro (Unterkunft und Heizung)

= 1742,68 Euro – davon werden abgezogen

258 Euro Kindergeld und 227 Euro z.B. Unterhaltsvorschuss

= 1256,68 Euro Anspruch auf Bürgergeld

 

Diese Website verwendet Cookies
Für eine optimale Funktion verwendet diese Website verschiedene Cookies.
Damit Sie das Angebot vollumfänglich nutzen können, müssen Sie der Verwendung zunächst zustimmen.
Sie können wählen, welche Art von Cookies Sie zulassen möchten.