Kinder in der Justiz


„Recht(e) haben und Recht bekommen“

Kinder sind immer wieder maßgeblich von gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsprechungen betroffen – ob durch Scheidung, Gewalt oder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei stoßen Kinder und Jugendliche oftmals an schier unüberwindbare Hürden, wollen sie sich in den sie betreffenden Verfahren Gehör und Berücksichtigung verschaffen.
Leider spielen die kindliche Autonomie und die Anwendung der Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention noch immer eine viel zu kleine Rolle im Rechtssystem. Die Deutsche Kinderhilfe setzt sich dafür ein, dass das Kindeswohl in Gesetzgebungsverfahren vorrangig berücksichtigt wird und die Rechte der Kinder geachtet und besonders geschützt werden.

Wir fordern:

  • Eine kostenlose und altersangemessene Aufklärung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in familienrechtlichen Verfahren.
  • Kinderfreundliches Informationsmaterial.
  • Richterliche Befragungen in entlastender Atmosphäre angepasst an die Bedürfnisse junger Menschen.
  • Die kindgerechte Ausstattung von Zeugen- und Befragungszimmern.
  • Verpflichtende Fortbildungen zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen für Rechtsanwält/-innen und Familienrichter/-innen.
  • Die Bereitstellung eines kostenlosen Anwalts des Kindes, damit Kinder ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können.
  • Eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die die Stimmen aller Beteiligten berücksichtigt – im Gesetz und in der Praxis.
  • Die Vereinheitlichung der Verfahrensbeistandsausbildung
  • Bundeseinheitliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe


>> Lesen Sie unten einen Auszug unserer bundesweiten Projektarbeit!

SGB VIII-Reform: Die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe

Bereits in der 18. Legislaturperiode wollte die Bundesregierung das Kinder- und Jugendhilfegesetz novellieren. Viele Verbände und Kinderschutzorganisationen – darunter die ständige Kindervertretung – waren mit der Vorgehensweise, der geringen Beteiligung der Fachwelt und letztendlich mit den vorgelegten Änderungen unzufrieden.

Bei der Frage, wie die Kinder- und Jugendhilfe der Zukunft aussehen muss, sind Expertise und Erfahrung derjenigen, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit Familien und ihren Bedürfnissen befassen, von ganz zentraler Bedeutung.

Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen neuen Dialogprozess gestartet. Am 6. November setzte das BMFSFJ unter dem Titel „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ den Startschuss für eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, wodurch insbesondere der Kinderschutz und die Unterstützung von Familien verbessert werden soll.

Lesen Sie hier unser Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes!

Wir fordern:

  • die Wahl der Leistungen unabhängig von kommunaler Kassenlage zu gewährleisten
  • eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe
  • eine Fachaufsicht für Jugendämter
  • Beschwerdemöglichkeiten für Kinder & Jugendliche
  • Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien im Hilfeprozess von Anfang an

Die ständige Kindervertretung wird den Reformprozess wieder sehr genau beobachten und ihre Forderungen platzieren.

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