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Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder durch Elternteile

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Beschreibung:

Die Unabhängige Beauftragte für sexuellen Missbrauch an Kindern, die Polizei pp. raten Eltern, die den Verdacht haben, dass ihr Kind sexuell missbraucht wurde/wird, diesen Verdacht anzuzeigen.

Elternteile, die einen derartigen Verdacht nicht anzeigen, setzen sich dem Risiko aus, dass dies Dritte tun und dass sie sich strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht gemäß § 171 Strafgesetzbuch ausgesetzt sehen.

Sie laufen weiterhin Gefahr, dass ihnen in diesem Zusammenhang wegen Erziehungsunfähigkeit die elterliche Sorge entzogen wird.

Müttern, die ihren (ehemaligen) Partner wegen des Verdachts auf sexualisierte Gewalt anzeigen, müssen damit rechnen, dass Beschuldigte in über 90 % der Fälle nicht verurteilt werden.

Müttern wird nach einer Anzeige in Zusammenhang mit einer Trennung fast ausnahmslos unterstellt, sie wollten sich am ehemaligen Partner rächen, Vorteile im Sorgerechts verschaffen und und und.

Vätern wird dies ebenfalls fast ausnahmslos nicht unterstellt.


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