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Art-Nr.: FP 6978
Schutz von Kindern und zu versorgenden Personen

Beschreibung:
In dem anhängenden Fachartikel geht es um Zusammenarbeitsdefizite zwischen Polizei, Jugendämtern und insbesondere sozialpsychiatrischen Diensten. Es geht um Kinder psychisch gestörter oder kranker Menschen, an die nicht selten nicht oder erst zu spät oder auch falsch gedacht wird, wenn man feststellt, dass eine gestörte oder erkrankte Person z. B. aus gegebenem Anlass (zeitweilig ) in die Psychiatrie eingeliefert werden muss, die für Kinder oder andere zu pflegende/versorgende Personen zuständig und nicht selten alleine lebt.Wobei diese Problematik auch auf Kinder suchkranker Menschen übertragen werden muss, die die Bundesdrogenbeauftragte einmal „Schattenkinder“ nannte, die bereits in ihrer Kindheit zu „Eltern ihrer Eltern“ geworden sind und die behördlicherseits zu oft nicht wahrgenommen werden.
In dem Artikel geht es um eine professionellere Gefahrenermittlung und -beurteilung, um erforderlich Hilfeangebote für die betroffenen Kinder.
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