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Art-Nr.: FB 0248
Die mangelhafte Umsetzung der Istanbul Konvention in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland

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Beschreibung:
Der Artikel wurde am 19.10.2023 im Informationsdienst Kriminologie von Prof. Em. Dr. iur. Hans-Jürgen Kerner, Institut für Kriminologie Tübingen veröffentlicht.Auszug:
Das Problem
Die Istanbul- Konvention (IK) enthält das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, sie schützt Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt.
Ausdrücklich regelt sie aber auch den Schutz unserer Kinder. Da Deutschland diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert hat, ist es seit dem 1. Februar 2018 rechtlich an seine Bestimmungen gebunden. Damit hat die IK den Status eines Bundesgesetzes, das von Politik, Verwaltung und Richterschaft verbindlich anzuwenden ist. Doch die Realität sieht leider zu oft anders aus. Vielfach wird sie in der Praxis der Arbeit der Jugendämter und von deutschen Familiengerichten ignoriert – und dies nicht selten mit schlimmen Folgen für die Kinder.
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