Kinderarmut
Jedes 5. Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. Damit leben 2,2 Millionen Kinder in Armut. 2,9 Millionen Kinder gelten als armutsgefährdet. Kinderarmut in Deutschland ist kein Randphänomen, sondern strukturell bedingt. Die Zahlen sind seit Jahren hoch und sind durch Corona nochmals angestiegen. Die Gründe sind dabei vielfältig.
Kinderarmut ist vor allem Familienarmut, denn Kinder sind abhängig von ihren Eltern. Sind die Eltern arbeitslos oder im Niedriglohnsektor beschäftigt, sind Kinder armutsgefährdet. Bestimmte Risikofaktoren lassen die Armutsgefährdung von Kindern weiter steigen. So ist das Armutsrisiko bei Kindern von Alleinerziehenden, Kindern in Mehrkinderfamilien Kindern aus Familien mit nichtdeutscher Herkunft oder Kindern von Eltern mit einem niedrigen Bildungsgrad und ohne Bildungsabschluss besonders hoch.
Kinderarmut ist aber auch ortsabhängig. Ein Kind, das in Bremen lebt, hat ein deutlich höheres Armutsrisiko als ein Kind aus Bayern. Kinderarmut ist häufig ein langanhaltender Zustand. Das heißt die Kinder sind für mehrere Jahre oder sogar lebenslang von Armut betroffen.
Dabei ist Armut nicht gleichbedeutend mit Hunger oder Wohnungslosigkeit, wie wir es aus den Ländern der Dritten Welt kennen.
Armut in Deutschland wird als relative Armut bezeichnet, das bedeutet, das Menschen weniger als 60% des mittleren Nettoeinkommens zur Verfügung haben. Für armutsbetroffene Kinder bedeutet das, vor allem Verzicht und mangelnde Teilhabe.
Arme Kinder haben oft kein eigenes Zimmer, sie können sich keine neuen Stifte, Schulranzen oder Markenanziehsachen leisten. Sie gehen seltener auf Kindergeburtstage, weil sie kein Geld für Geschenke zur Verfügung haben. Auch in der Schule sind sie häufig schlechter, weil die Eltern ihnen nicht helfen können oder keine Zeit haben. Auch für die Freizeitgestaltung wie Schwimmen, Zoo oder Kino fehlt häufig das Geld. Kinder in Armut sind häufiger krank, leiden an psychischen, sozialen und entwicklungsbedingten Störungen, weil sie seltener ausgewogen ernährt werden und sich für ihre Armut schämen.Dabei ist Armut nicht gleichbedeutend mit Hunger oder Wohnungslosigkeit, wie wir es aus den Ländern der dritten Welt kennen.
Armut in Deutschland wird als relative Armut bezeichnet, das bedeutet, das Menschen weniger als 60% des mittleren Nettoeinkommens zur Verfügung haben. Für armutsbetroffene Kinder bedeutet das, vor allem Verzicht und mangelnde Teilhabe.
Arme Kinder haben oft kein eignes Zimmer, sie können sich keine neuen Stifte, Schulranzen oder Markenanziehsachen leisten. Sie gehen seltener auf Kindergeburtstage, weil sie kein Geld für Geschenke zur Verfügung haben. Auch in der Schule sind sie häufig schlechter, weil die Eltern ihnen nicht helfen können oder keine Zeit haben. Auch für die Freizeitgestaltung wie Schwimmen, Zoo oder Kino fehlt häufig das Geld. Kinder in Armut sind häufiger krank, leiden an psychischen, sozialen und entwicklungsbedingten Störungen, weil sie seltener ausgewogen ernährt werden und sich für ihre Armut schämen.
Was ist zu tun?
Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen wir sie dort bekämpfen, wo sie stattfindet – nämlich mitten in unserer Gesellschaft. Kinder und Jugendliche müssen in den Mittelpunkt der Politik gestellt werden. Anstelle erneut Kindersofortzuschlag und das Kindergeld um 5 Euro anzuheben braucht es langfristige Lösungen, die Kinder stabil und inflationsbereinigt absichern. Kinder müssen unserer Gesellschaft gleich viel wert sein. Dafür braucht es vor allem eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung wäre die Kindergrundsicherung, die die Bundesregierung nach eingebrachtem Gesetzentwurf und langer Debatte still zu den Akten legt.
Wir fordern:
- Die Kindergrundsicherung muss noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Damit ist aber noch nicht alles getan.
- Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss das Problem ganzheitlich betrachtet werden.
- Die Kindergrundsicherung wird nur funktionieren, wenn sie eng mit anderen Sozialreformen, wie dem Bürgergeld und dem Wohngeld-Plus verzahnt wird und der
- Ausbau der Familieninfrastruktur vorangetrieben wird, die Kindern eine faire Chance auf Bildung gibt.
Lesen Sie unser Positionspapier zur Kindergrundsicherung hier.
Kindergrundsicherung
Im Koalitionsvertrag von 2021 haben SPD, Grüne und FDP beschlossen eine Kindergrundsicherung einzuführen. Mit der Kindergrundsicherung wollte die Bundesregierung die wachsende Kinderarmut in Deutschland aktiv bekämpfen. Jedes 5. Kind in Deutschland ist von Kinderarmut betroffen. Durch die Pandemie, Inflation und Energiekrise hat sich die Situation noch weiter verschärft.
Die Bundesregierung hat sich 2023 auf einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung geeinigt, der in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht wurde. Auch wir haben in einer Stellungnahme den Entwurf kritisch begleitet. Trotz aller Kritik sehen wir die Kindergrundsicherung nach wie vor als einen wichtigen Einstieg, um Kinderarmut zu bekämpfen. Bis heute (Stand Juli 2024) ist der Gesetzentwurf aber nicht verabschiedet worden. Nach dem jüngsten Kabinettbeschluss zum Haushalt 2025 ist von der Kindergrundsicherung auch nicht mehr wirklich die Rede. Stattdessen soll es kleine Erhöhungen von fünf Euro beim Kindergeld und Kindersofortzuschlag in 2025 geben. Eine herbe Enttäuschung für alle, die für die Kindergrundsicherung kämpfen und unfassbar für alle Kinder, die weiterhin in Armut verbleiben, weil die Bundesregierung es nicht geschafft hat, eine gute Lösung für die Kindergrundsicherung zu finden.
Was kommt?
Lediglich Teile der Kindergrundsicherung stehen noch zur Abstimmung. Zum einen soll der Zugang zum Kindersofortzuschlag vereinfacht werden und durch einen einfachen Check schneller geklärt werden, ob ein Anspruch auf das Geld besteht. Gerade hier dringen wir auf eine wirkliche Vereinfachung. Denn hier ist eine Bekämpfung von Kinderarmut möglich, da viele Berechtigten gar nicht wissen, dass sie einen Anspruch haben, oder sie nutzen die Möglichkeit nicht, da das Verfahren sehr kompliziert ist. Ein zweiter Punkt des Gesetzentwurfs sieht ein Kinderchancenportal für Bildung und Teilhabe, sowie eine neue Kinderkarte vor. Auch dieser Teil steht noch zur Debatte. Auch hier hoffen wir auf eine gute Lösung. Denn das bisherige Bildungs- und Teilhabepaket ist viel zu niedrig bemessen, um armen Kindern echte Teilhabe zu ermöglichen. Wenn Kinder zukünftig tatsächlich auf einer Karte unkompliziert eine Sportaktivität wählen oder Zugang zu Freizeit und Kulturangeboten erhalten, wäre ein wenig mehr Gerechtigkeit gewonnen.
>> Aber was die Kindergrundsicherung eigentlich genau ist und was die Bundesregierung damit bewirken möchte, das erfahrt ihr im Podcast "Deutsche Kinderhilfe spezial"! zum Thema Kindergrundsicherung leicht erklärt.
Kinderarmut:
Kinderarmut bedeutet in Deutschland vor allem Mangel an sozialer Teilhabe, beengtes Wohnen, und langfristig vor allem Mangel an Perspektiven für die Kinder. Bisher hat die Bundesregierung versucht, durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Familienleistungen Familien mit Kindern zu unterstützen. Zum Beispiel mit dem Kindergeld, dem Sozialgeld, dem Kinderzuschlag, dem Kinderfreibetrag oder dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Das Problem dabei ist aber, dass vielen Eltern nicht alle Leistungen bekannt sind, die sie beantragen können oder aber ihnen sind die bürokratischen Hürden zu hoch, um die Leistungen abzurufen. Weiterhin erhalten Eltern sehr unterschiedliche Beträge vom Staat. So wird z.B. das Kindergeld auf andere Sozialleistungen angerechnet. Weiterhin profitieren insbesondere gutverdienende Eltern vom Kinderfreibetrag, so dass sie über die Steuerrückerstattung mehr Geld für ihre Kinder erhalten als Eltern mit einem geringeren Einkommen über das Kindergeld. An diesem Punkt soll die Kindergrundsicherung einsetzen.
- Es soll ein Großteil der Einzelleistungen in einer Familienleistung, der Kindergrundsicherung, gebündelt werden.
- Es soll einen Grundbetrag geben, der für alle gleich ist und ein Zusatzbetrag, der abhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird.
- Eine Kindergrundsicherungsstelle soll sich um die einfache Beantragung und Auszahlung kümmern
Ende Januar 2023 hat Familienministerin Paus ein erstes Eckpunktepapier zur Kindergrundsicherung herausgegeben. Jetzt wird das Papier in den verschiedenen Ministerien abgestimmt. Der Gesetzentwurf soll Ende 2023 in den Bundestag eingebracht und 2025 umgesetzt werden.
Wir fordern:
- Die Kindergrundsicherung muss noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Damit ist aber noch nicht alles getan.
- Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss das Problem ganzheitlich betrachtet werden.
- Die Kindergrundsicherung wird nur funktionieren, wenn sie eng mit anderen Sozialreformen, wie dem Bürgergeld und dem Wohngeld-Plus verzahnt wird und
- der Ausbau der Familieninfrastruktur vorangetrieben wird, die Kindern eine faire Chance auf Bildung gibt.